15.09.2021
In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 513 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt – das bedeutet bei knapp jedem fünften aller Schulwegunfälle. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten. Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2016 bis 2020, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). "Kinder und Eltern müssen die Verhaltensvorschriften kennen und vor allem: regelmäßig üben, um Sicherheit zu erlangen", sagt Ellen Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 513 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt – das bedeutet bei knapp jedem fünften aller Schulwegunfälle. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten. Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2016 bis 2020, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). "Kinder und Eltern müssen die Verhaltensvorschriften kennen und vor allem: regelmäßig üben, um Sicherheit zu erlangen", sagt Ellen Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die 4. Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das ab acht Jahren allein möglich. Grundsätzlich müssen Kinder mit einem Fahrrad oder E-Scooter auf der Fahrbahn fahren, sofern keine Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur Kinderräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll). Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn- oder Spielstraßen nur verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist damit verboten.
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