13.07.2022
Preisschock für viele Handynutzer:innen 2023
Die AK warnt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr. Eine AK Analyse zeigt: Die großen Anbieter – A1, Drei und Magenta – haben in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht, können sie die Preise erhöhen – sie werden im nächsten Jahr aufgrund der hohen Teuerung voll durch die Decke gehen. Die AK hat berechnet: Bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr heißt das Mehrkosten von rund 41 Euro im nächsten Jahr. Konsument:innen haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag festgeschrieben sind.Die AK warnt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr. Eine AK Analyse zeigt: Die großen Anbieter – A1, Drei und Magenta – haben in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht, können sie die Preise erhöhen – sie werden im nächsten Jahr aufgrund der hohen Teuerung voll durch die Decke gehen. Die AK hat berechnet: Bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr heißt das Mehrkosten von rund 41 Euro im nächsten Jahr. Konsument:innen haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag festgeschrieben sind.Die Teuerungen gehen durch die Decke und machen das Leben immer schwerer leistbar. Die AK hat die Handyverträge bei den Anbietern A1, Drei und Magenta unter die Lupe genommen: Noch ist es am Mobilfunkmarkt eher ruhig. Doch im nächsten Jahr wird der Inflationshammer bei vielen Handynutzer:innen kräftig zuschlagen aufgrund der hohen Teuerung.Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale/-gebühren und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation. Konsument:innen haben laut OGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine solche Wertanapassungs- oder Indexierungsklausel im Vertrag steht.
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