14.08.2020

Nicht jedes Unternehmen dem es jetzt schlecht geht, hat keine Zukunft. Gerade in Ausnahmesituationen wie derzeit, können jedoch Schwachstellen in der Struktur oder in Abläufen ans Licht kommen. Diesen Unternehmen eine Chance auf eine geordnete Reorganisation zu geben, kann sie vor einer Insolvenz schützen und die Arbeitsplätze retten. Nicht jedes Unternehmen dem es jetzt schlecht geht, hat keine Zukunft. Gerade in Ausnahmesituationen wie derzeit, können jedoch Schwachstellen in der Struktur oder in Abläufen ans Licht kommen. Diesen Unternehmen eine Chance auf eine geordnete Reorganisation zu geben, kann sie vor einer Insolvenz schützen und die Arbeitsplätze retten. 
Um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, bedarf es einiger Grundvoraussetzungen. Die wichtigste ist: Funktionierende und gesunde Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Doch gerade jetzt, wo die Wirtschaft wieder hochfährt, sind in vielen Unternehmen aufgrund des schleppenden Geschäftsganges der letzten Monate die Reserven knapp und die Zukunft unsicher. Deshalb muss es etwa den Unternehmen jetzt ermöglicht werden, ihren Neustart schnell, effizient und möglichst flexibel zu planen. Dafür essentiell ist ein Abbau der hemmenden Bürokratie.Besonderes Augenmerk müssen wir auf die Unternehmen richten, die durch den langen Ausfall in eine Schieflage gekommen sind, obwohl sie bisher lukrativ und erfolgreich waren. Um diese Firmen, und die Arbeitsplätze bei ihnen, zu retten, braucht es neue Reorganisationsmöglichkeiten, etwa ein neues Insolvenzrecht und vor allem die Möglichkeit, durch eine Reorganisation einer Insolvenz zuvorzukommen.
Wichtigster Schritt einer solchen Reform ist es, Unternehmen, die noch nicht in die Zahlungsunfähigkeit gekommen sind, jedoch Reorganisationsbedarf haben – beispielsweise wegen einer zu geringen Eigenkapitalquote – ein geschütztes Umfeld zu geben, in dem sie sich neu aufstellen können. Eckpunkte dafür wären der automatische Aufschub von Eintreibungsaktivitäten, eine Insolvenzsperre während der Dauer des Verfahrens oder natürlich auch das Ausbleiben einer öffentlichen Bekanntmachung über das laufende Verfahren. Ebenso wichtig aus unserer Sicht: Für die Umsetzung des Reorganisationsplans sollte eine großzügigere Frist vorgesehen werden. Statt den bisher im Reorganisationsverfahren vorgesehenen zwei Jahren wäre eine Zeitspanne von bis zu fünf Jahren angemessen
Das ist die Zeit, die angemessen ist, um den Unternehmerinnen und Unternehmern die Chance zu geben, sich neu aufzustellen und damit den Fortbestand des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu sichern. Und damit auch den Wirtschaftsstandort Wien in seiner Vielfalt und Stärke zu erhalten. Die Unternehmer schaffen das, wenn man ihnen die Chance gibt.

Ausgabe: 278 / 11.12.2024 / Gelecek Sayı / Nächste Ausgabe: 15.01.2025
Köşe Yazarları | Autoren
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